Dienstag, 11. Dezember 2012

Suisa-Abgaben auf Tablets

Ich benutze es hautpsächlich um zu lesen, quasi mein E-Book Reader. Auch das Social Networking betreibe ich ab und zu damit. Aber ich benutzte es bis dato nicht zum Musik hören. Und nun wollen sie Geld für die Moglichkeit, dass damit Musik gehört wird. Wohlverstanden selbstgekaufte, gerippte Musik, bezahlte und eigenhändig runtergeladene Musik. Okeee chame mache.
Wieviele Steuer und Abgaben sind denn nun schon eingerechnet im Verkaufspreis. Entsorgungsgebühren und nun Suisa-Abgaben. Was kommt noch?

(gefunden bei PC Tipp)

Der neuen Suisa-Abgaberegelung für Tablets steht nichts mehr im Weg. Wie der Sonntag berichtete, haben sich die Suisa, die Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) und der Dachverband der Urheberrechts-Nutzer (DUN) auf den neuen Tarif geeinigt. Ab dem 1. Juli 2013 soll dieser in Kraft treten, ab dann werden also Kopierabgaben auf den Speicher von Tablets erhoben, sofern es keine Einsprachen mehr gibt.

Dass sich die Parteien laut Bericht einvernehmlich einigen konnten, überrascht. Das dürfte allerdings auch mit den vergleichsweise tiefen Abgaben zusammenhängen. Diese betragen offenbar nur 15 Rappen pro Gigabyte, viel weniger als ursprünglich von der Suisa gefordert. Bei einem Tablet mit 64 GB Speicher würde die Suisa-Gebühr also knapp 10 Franken betragen, bei einem Gerät mit 16 GB Speicher wären es gerademal Fr. 2.40. Die Gebühr darf zudem nicht mehr als 8 Prozent des Verkaufspreises betragen.

Im Gegensatz zu MP3-Playern und bald also auch Tablets werden auf Smartphones immer noch keine Suisa-Gebühren erhoben, obwohl man mit diesen auch Musik hören kann. Die Suisa kämpft zwar seit 2008 für eine entsprechende Abgabe, bislang aber ohne Erfolg. Zwei Anträge sind momentan beim Bundesverwaltungsgericht hängig, so der Sonntag.

3 Kommentare:

  1. Ich find' das eine gute Sache mit den Suisa-Abgaben. Habe ich hier schon festgehalten

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  2. Ich stimme dir absolut überein wegen dem Gewissen beruhigen. Aber Abgaben zu verlangen, nur weil die Möglichkeit besteht, dass damit Musik gehört werden kann finde ich den falschen Ansatzpunkt.

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